Förderhöhe: 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck)
Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben (z. B. VHS, Industrie- und Handelskammer usw.). Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Seminaranmeldung ist jedoch möglich).
Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn bei uns ein. Wir beantragen die Förderung bei der Bezirksregierung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.
Für Einzelpersonen (Beschäftigte und Selbständige)
- Wohnsitz in NRW
- In Anspruchnahme des Bildungsschecks innerhalb eines Kalenderjahres
- Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen.
Für Arbeitgeber (sog „betrieblichen Zugang“)
- Arbeitsstätte in NRW
- weniger als 250 Beschäftigte
in einem Kalenderjahr kann ein Arbeitgeber bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten
Förderhöhe: 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck)
Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Seminaranmeldung ist jedoch möglich).
Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn bei uns ein. Wir beantragen die Förderung bei der Bezirksregierung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.
Für Einzelpersonen (Beschäftigte, Selbständige etc.)
- Erwerbstätigkeit von durchschnittlich mind. 15 Std/ Woche
- zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (Alleinveranlagung) bzw. maximal 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung)
- Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Deutschland
- maximal eine Bildungsprämie pro Person und Kalenderjahr
Weitere Informationen finden Sie hier:
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch Förderprogramme — Weiterbildungsberatung NRW
Wie gehen Sie also vor?
- Rufen Sie uns an
- Sie lassen sich einen Seminarplatz reservieren
- Sie führen ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle durch
- Sie reichen uns den Bildungscheck oder die Bildungsprämie im Original ein
- Wir erstellen die entsprechende Rechnung
- Sie nehmen am Seminar teil