Kosten
Information zur Kostenerstattung
Die Kosten der naturheilkundlichen Behandlungen orientieren sich grundsätzlich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Da diese Gebührenordnung aus dem Jahre 1985 und mitunter nicht mehr zeitgemäß ist, handelt es sich daher nur um eine grobe Richtlinie, die Therapiekosten können daher je nach Art und Umfang dementsprechend variieren.
Wir versichern unseren Patienten eine umfassende Information hinsichtlich ihrer Therapie als auch bezüglich der zu erwartenden Kosten der Behandlung.
– Gesetzliche Krankenversicherung:
Hier ist grundsätzlich keine Erstattung möglich.
In einigen privaten Zusatzversicherungen ist jedoch die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen aufgenommen.
– Private Krankenversicherung, Beihilfestelle sowie Private Zusatzversicherung:
Diese übernehmen in der Regel die Kosten naturheilkundlicher Therapien im Rahmen der GebüH.
Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld, in welcher Höhe sich Ihre Krankenkasse an den Therapiekosten beteiligt!
Die Rechnungen sind zunächst durch den Patienten zu tragen und nach Eingang zahlbar, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungserhalt. Eine Rechnungsänderung im Nachhinein ist nicht möglich.
Tipp/ Hinweis:
Unter Umständen können die Kosten der Therapie im Rahmen der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Lassen Sie sich dahingehend von Ihrem Steuerberater informieren/ beraten.