Seminarinhalt:

Da die Behandlung mit Tapes generell sehr riskioarm ist und wenig Kontraindikationen hat, ist diese Behandlung bei Schwangeren und Säuglingen besonders gut einsatzbar.

Funktion &  Wirkungsweise, Bedeutung der Farben, Vorbereitungen, Kontraindikationen, Handhaltung & Anlagetechniken, Preisgestaltung,
Praktisches Erlernen von Tapeanlagen in Gruppenarbeit für verschiedene Erkrankungen:

Typische Anlagen für Schwangere:

• Rückenleiden
• Ödeme
• Entlastung des Bauches
• Karpaltunnelsyndrom und Epicondylitiden
• Übelkeit
• unruhige Beine

Anlagen für Säuglinge und Kinder:

• Atlas-Axis Syndrom
• Koliken
• Behebung von Bewegungseinschränkungen


Termine, Dauer & Ort:

  • So, 10.11.2019
    10:00 – 18:30 Uhr
    Dortmund: Fortbildungs-Zentrum Halfmann, Wambeler Holz 10-12
    Seminargebühr: 205,00 €

    inkl. MwSt, Verpflegung, Arbeitsmaterialien, Skript und Zertifizierung


Vor ca. 35 Jahren hatte der aus Japan stammende Chiropraktiker und Kinesiologe, Dr. Kenzo Kase den Gedanken, mittels eines Tapes, welches annähernd die Dicke, Schwere und die Dehnfähigkeit der Haut aufwies, Muskeln zu unterstützen und Gelenke zu entlasten.
Dies sollte möglichst ohne Bewegungseinschränkungen geschehen, so dass Muskulatur, Sehnen und Bänder entlastet werden und die Gelenke beweglich bleiben.
Durch dieses speziell entwickelte Tape und eine entsprechende Anlagetechnik auf der Haut, wurde es möglich, Schmerzen und Bewegungseinschränkung positiv zu beeinflussen.

Information zur Kostenerstattung

Die Kosten der naturheilkundlichen Behandlungen orientieren sich grundsätzlich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Da diese Gebührenordnung aus dem Jahre 1985 und mitunter nicht mehr zeitgemäß ist, handelt es sich daher nur um eine grobe Richtlinie, die Therapiekosten können daher je nach Art und Umfang dementsprechend variieren.
Wir versichern unseren Patienten eine umfassende Information hinsichtlich ihrer Therapie als auch bezüglich der zu erwartenden Kosten der Behandlung.

– Gesetzliche Krankenversicherung:
Hier ist grundsätzlich keine Erstattung möglich.
In einigen privaten Zusatzversicherungen ist jedoch die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen aufgenommen.

– Private Krankenversicherung, Beihilfestelle sowie Private Zusatzversicherung:
Diese übernehmen in der Regel die Kosten naturheilkundlicher Therapien im Rahmen der GebüH.

Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld, in welcher Höhe sich Ihre Krankenkasse an den Therapiekosten beteiligt!

Die Rechnungen sind zunächst durch den Patienten zu tragen und nach Eingang zahlbar, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungserhalt. Eine Rechnungsänderung im Nachhinein ist nicht möglich.

 


Tipp/ Hinweis:
Unter Umständen können die Kosten der Therapie im Rahmen der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Lassen Sie sich dahingehend von Ihrem Steuerberater informieren/ beraten.

 

Hier finden Sie einen Überblick unseres Therapieangebotes.

Für detailierte Information kllicken Sie bitte auf die einzelnen Bilder.

Bei Fragen zu einzelnen Therapien berät Sie gerne unser Praxisteam.